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Neue Prüfererlaubnis für 2. u. 3. Dan

 Neue Prüfungsverordnung:

Das Präsidium der ITF-G hat einstimmig beschlossen, dass die Inhaber von 2. u. 3. ITF-Dangraden eine zeitlich begrenzte Sonderlizenz zur Durchführung von Kup-Prüfungen erhalten.

Ein 2. Dan kann Kup-Prüfungen bis 5. Kup abhalten.

Ein 3. Dan kann Kup-Prüfungen bis 1. Kup abhalten.

 

Die neue Prüferlizenz ist ein nationaler Alleingang und zeitig begrenzt.

Sie ist keine Alternative und ersetzt keinesfalls die Instructor-Lizenz.

Die Lizenz ist formlos beim Präsidium der ITF-G zu beantragen.

 

 

Folgende Voraussetzungen sind entscheidend:

Die Lizenz erhalten nur offizielle ITF-Dangrade ab 2. od. 3. Dan.

Wer keine ITF-Danurkunde hat, muss diese umschreiben lassen.

 

Die Lizenz zum prüfen wird gewährt...

... wenn der Interessent nachweislich als Trainer in einem Verein oder Schule tätig ist.

... wenn der Interessent seinen Lehrer öfters in Abwesenheit vertritt.

wenn der Interessent in seiner Schule oder Verein keinen Instructor zur Verfügung hat.

wenn der Interessent zum Thema ausreichend Sachkenntnis vorweist.

 

Für die Überprüfung und Ausstellung errechnet sich eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro, nebst 20 Euro für Prüferstempel plus Versand.

Dem Antragsteller wird eine Lizenz in Form einer Urkunde für 2, bzw. 3 Jahre ausgestellt.

Nach Ablauf der Lizenz wird nur einmalig eine Verlängerung erteilt. In dieser Zeit muss der Antragsteller seinen nächsten Dangrad erreicht haben.

Ziel soll nach wie vor das anstreben des Lehrergrades und die Instruktor-Lizenz sein.

Bei Kup-Prüfungen sind die vorgegebenen Richtlinien einzuhalten.

Es dürfen nur Kup-Urkunden und gültige Sportpässe der ITF-G verwendet werden.

Alle notwendigen Dokumente, wie Pässe, Urkunden und Listen, sind mit dem offiziellen Prüferstempel zu versehen und vom Prüfer zu unterschreiben.

Dem Präsidium ist als Tätigkeitsnachweis eine Kopie der Prüfliste vorzulegen.

 

Die neuen Richtlinien werden in die POT der ITF-G aufgenommen.

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